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Technische Anschlussregeln (TAR)

Der Verband der deutschen Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) hat im Zuge der Umsetzung der EU-Grid-Codes zahlreiche technische Regelwerke grundlegend überarbeitet. Komplett neugestaltet wurden insbesondere Vorgaben für den technischen Anschluss und den Betrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen, im Stromnetz sowie von Speichern, Ladeinfrastruktur und Bezugsanlagen im Netz der allgemeinen Versorgung.

Der Anschluss der genannten Komponenten erfolgt in über 98 Prozent der Fälle in den Verteilnetzen. Folglich geben die VNB vor, wie neue Anforderungen umzusetzen sind und überwachen diese Umsetzung. Insbesondere besteht diese Verantwortung an der Schnittstelle zu Erzeugungsanlagen, Speichern, Ladeinfrastruktur und Bezugsanlagen.

Ziel aller neuen TAR ist es, die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten und den Rückbau der großen Kraftwerke durch Einspeisungen und Systemdienstleistungen aus den Verteilnetzen zu ersetzen. Die Âé¶¹ÊÓÆµ-Experten für Versorgungssicherheit unterstützen Sie unter anderem dabei

  • die neuen TAR-Anforderungen von der Antragsstellung über Netzverträglichkeitsprüfungen bis zur Zertifizierung in das Netzanschlussmanagement zu integrieren,
  • ein leistungsfähiges Datenmanagement entlang der Prozesse im Stromnetz zu implementieren,
  • im Betrieb die Fault-Ride-Through-Fähigkeit,  die Blindleistungsbereitstellung und die frequenzabhängige Wirkleistungsanpassung bei EZA umzusetzen,
  • Anforderungen vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber im sogenannten Kaskadenfall fristgerecht einzuhalten (12-Minuten-Regelung),
  • auf dem Weg zur Umsetzung zeitkritische Prozessschritte zu identifizieren, abzuarbeiten, zu optimieren und fundierte Make-or-Buy-Entscheidungen zu treffen
  • und somit Compliance-konform zu handeln sowie die Gefahr eines Organisationsverschuldens auszuschließen.

Technisches Sicherheitsmanagement (TSM)

Eine TSM-Zertifizierung trägt dazu bei, die an Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber gestellten Anforderungen nach § 49 EnWG zu erfüllen, das Risiko für ein Organisationsverschulden zu minimieren und im Schadensfall eine Beweislastumkehr einfordern zu können. In vielen Konzessionsverfahren ist ein TSM-Nachweis verpflichtend und wird damit zum Wettbewerbsvorteil. Durch den Paradigmenwechsel in der Energieversorgung durch die Energiewende, den damit zusammenhängenden Ausbau der erneuerbaren Energien, die dadurch zunehmende Komplexität des Energienetzbetriebs, aber auch durch immer umfassendere Regulierungen (z. B. NABEG), neue technische Vorschriften (z. B. TAR) sowie erhöhte Kundenansprüche an Versorgungssicherheit und Power Quality steigen auch die Anforderungen an das TSM der Verteilnetzbetreiber.

Das Âé¶¹ÊÓÆµ-Energy-Team unterstützt Betreiber von Netzen für Strom, Gas und Wärme unter anderem dabei,

  • die konsequente Umsetzung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu überprüfen, deren Verankerung im eigenen Regelwerk sicherzustellen und sich somit effizient auf die TSM-Erstzertifizierung vorzubereiten.
  • die neuen technischen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation, Organisation und technischer Ausstattung zu erfüllen. So ist gewährleistet, dass trotz des dynamischen technischen Regelumfelds stets alle Anforderungen erfüllt sind.
  • im Rahmen der bestehenden TSM-Zertifizierung Verbesserungs- und Optimierungspotenziale bei der Umsetzung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu identifizieren, um die Sicherheit zu erhöhen.

Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS)

Bei ISMS geht es vor allem darum, Cyberangriffe auf Informationsinfrastrukturen zu verhindern. Cyberangriffe werden immer raffinierter. Zugleich nimmt die IT-Abhängigkeit der VNB zu – und damit das Schadenspotenzial. Besonders gefährdet sind kritische Infrastrukturen (KRITIS). Grundlage für die Prävention und Abwehr von Cyberangriffen ist die verpflichtende Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS).

Die Âé¶¹ÊÓÆµ-Experten für Versorgungssicherheit und Cybersecurity unterstützen VNB unter anderem dabei,

  • ISMS-spezifische Anforderungen etwa bei Rezertifizierungsaudits zu erfüllen,
  • bei den jährlichen Überwachungsaudits und den alle drei Jahre durchzuführenden Zertifizierungsaudits erkannte Beanstandungen fristgerecht zu beseitigen, das ISMS ganzheitlich und objektiv (wie ein Auditor im Audit) zu überprüfen,
  • Mitarbeiterschulungen sowie interne und technische Audits durchzuführen (z. B. interne Revisionen und Pen-Tests) und
  • interne und externe Reporting-Systeme aufzubauen und auf dem neuesten Stand zu halten (auch für Kundendaten).

Sie haben Fragen? Âé¶¹ÊÓÆµ antwortet Ihnen

  • Möchten Sie erfahren, wo Ihr Unternehmen bezüglich TAR, Redispatch-Maßnahmen, Netzbetrieb-Digitalisierung, TSM und ISMS steht?
  • Wollen Sie wissen, inwieweit Ihr Unternehmen von neuen Regulierungen zur Versorgungssicherheit betroffen ist?
  • Benötigen Sie Maßnahmenpläne, um Ihr Unternehmen bezüglich TAR, Redispatch 2.0, Netzbetrieb-Digitalisierung, TSM und ISMS fit für die Zukunft zu machen?
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Dietmar Reuter

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